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Die Legislative (lat. lex, legis, f.: Das Gesetz; auch gesetzgebende Gewalt) ist in einer Demokratie eine der drei Gewalten neben Exekutive und Judikative. Sie ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) in dem inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative. In einer repräsentativen Demokratie mit Gewaltenteilung steht die Legislative den Parlamenten zu. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt in dem Einzelfall auch das Volk als Gesetzegeber auf (Volksgesetzgebung).
In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative. In der Schweiz bilden der Nationalrat und der Ständerat die Legislative. In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative.
Siehe auch: Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union
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